BEG-Förderung: Effiziente Gebäude erklärt
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Bundesprogramm für Sanierung, erneuerbare Wärme und Effizienz im Wohngebäude. Seit 21. Juli 2026 gilt eine Reform – Struktur und Zuständigkeiten bleiben, Sätze und Boni wurden angepasst. Dieser Überblick erklärt Teilprogramme, Antragswege und Wesentliches zur Reform.
Kurz zusammengefasst
BEG = Komplettsanierung (KfW 261, Kredit + Tilgungszuschuss) plus Einzelmaßnahmen (BEG EM): BAFA für Hülle, Anlagentechnik (ohne Heizung), Heizungsoptimierung; KfW für Wärmeerzeuger (z. B. Wärmepumpe 458). Stand nach der Reform vom 21.07.2026: 15 % Grundförderung für BAFA-Maßnahmen, weiterhin 30 % Heizungs-Grundförderung, Effizienzbonus entfällt. Heizung im Detail: KfW 458, Wärmepumpe: Wärmepumpe Förderung.
Die zwei Säulen der BEG
BEG Wohngebäude – Komplettsanierung
Wer ein Gebäude ganzheitlich auf hohe Effizienz bringt, nutzt die Komplettsanierung zum Effizienzhaus – finanziert über einen KfW-Förderkredit (Programm 261) mit Tilgungszuschuss (Verbraucherzentrale, Stand 14.07.2026). Ab 21.07.2026 werden nur noch bestimmte Effizienzhaus-Stufen gefördert (EH 40, 55, 70 und 85 jeweils als EE- oder NH-Klasse sowie EH Denkmal EE/NH – KfW Anpassungen).
Tilgungszuschüsse wurden pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert; der 5-Prozent-EE-Bonus entfällt (KfW).
BEG EM – Einzelmaßnahmen
Hier fördern Sie schrittweise – Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungstausch, Heizungsoptimierung. Zuständigkeiten (BAFA-Übersicht, Stand 28.07.2026):
| Maßnahme | Behörde | Grundförderung (Auszug) |
|---|---|---|
| Gebäudehülle | BAFA | 15 % (+ iSFP-Bonus 5 % möglich) |
| Anlagentechnik (außer Heizung) | BAFA | 15 % (+ iSFP-Bonus 5 % möglich) |
| Wärmeerzeuger (Wärmepumpe u. a.) | KfW | 30 % (WP ab vsl. Q1/2027 max. 30 % mit EU-Bonus) |
| Heizungsoptimierung | BAFA | 15 % (+ iSFP-Bonus 5 % möglich) |
| Fachplanung/Baubegleitung | BAFA | 50 % der Kosten |
Obergrenze der zusammengerechneten Förderung: 70 % der förderfähigen Kosten; für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro (bzw. bis 40.000 Euro mit Familienzuschlag) bis 80 % (BAFA-Übersicht, KfW-Merkblatt 458).
Übersichtsseite: BAFA BEG. Weitere Artikel unter Förderung.
Reform 21.07.2026 – was Hausbesitzer wissen sollten
Laut BMWE, BAFA und KfW gilt:
- Stichtag 21.07.2026 für neue Förderbedingungen.
- Umstellungsphase 9.–20.07.2026: keine neuen BzA (KfW) bzw. TPB (BAFA); Vertrauensschutz für bereits erstellte BzA/TPB – Antrag muss bis 20.07.2026 eingegangen sein (BMWE, BAFA 09.07.2026).
- Bereits zugesagte Anträge sind von der Änderung nicht betroffen; bereits eingereichte Anträge werden zu den alten Bedingungen geprüft.
- Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen zum 21.07.2026 (KfW Anpassungen).
- Klimageschwindigkeitsbonus weiter 16 %, erste Absenkung 01.02.2027 (halbjährlich −4 Prozentpunkte).
- Förderhöchstbetrag erste Wohneinheit Heizung: 28.000 Euro, Absenkung ab 01.02.2027 um 750 Euro halbjährlich.
Wärmepumpen ab 2027
Ab voraussichtlich 1. Quartal 2027: Grundförderung Wärmepumpe 15 % ohne EU-Fertigung; Wertschöpfungsbonus 15 % bei EU-Fertigung → 30 % möglich (BAFA-Fußnote, KfW). Planer mit langer Vorlaufzeit: Wärmepumpe Förderung.
Antragstellung – typischer Ablauf
Gemeinsame Regeln (Verbraucherzentrale, KfW-Merkblätter):
- Beratung und technische Planung – bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist für die Bundesförderung eine Energieeffizienz-Expertin/ein Energieeffizienz-Experte erforderlich.
- BzA (KfW) oder technische Projektbeschreibung (BAFA) vor Baubeginn.
- Vertrag mit Ausstiegsklausel (aufschiebende oder auflösende Bedingung) bei Zuschussmaßnahmen.
- Online-Antrag (KfW „Meine KfW“, BAFA-Portal).
- Umsetzung nach Zusage, Nachweise fristgerecht.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; ist der Etat eines Programms ausgeschöpft, können keine Gelder mehr ausgezahlt werden – mit einer Zusage sind die Mittel reserviert (Verbraucherzentrale).
Heizung: KfW 458
Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse u. a. → KfW 458 (ausführlich). Kurz: 30 % Grundförderung, Boni, 10 Jahre Zweckbindung.
Ergänzungskredit
Nach Zuschusszusage kann der Ergänzungskredit 358/359 über die Hausbank ergänzen (KfW 458-Artikel).
BEG und andere Förderwege
- Steuerbonus § 35c EStG – nicht parallel zu BEG-Zuschuss für dieselbe Maßnahme (Steuerbonus, § 35c Abs. 3 EStG).
- Kombination 458 mit BEG-WG (Effizienzhaus) ausgeschlossen; 3 Jahre Abstand zwischen BEG-EM und BEG-WG (KfW-Merkblatt).
- iSFP-Bonus 5 % nur bei BAFA-Maßnahmen, nicht bei 458.
Für wen lohnt welcher BEG-Pfad?
- Einzelner Heizungstausch → BEG EM / KfW 458; ggf. vorher Kosten Wärmepumpe kalkulieren.
- Paket Hülle + Heizung → BAFA- und KfW-Anträge getrennt koordinieren; ein iSFP kann BAFA-Boni vorbereiten.
- Komplettsanierung → Effizienzhaus-Kredit 261 prüfen (höherer Planungsaufwand, andere Förderlogik).
Nach erfolgreicher Sanierung: Heizkosten sparen.
BEG EM im Detail: BAFA-Maßnahmen
Über das BAFA-Portal beantragen Sie unter anderem:
- Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) – 15 % Grundförderung plus möglicher iSFP-Bonus 5 %,
- Anlagentechnik außer Heizung (z. B. Lüftung mit Wärmerückgewinnung) – 15 %,
- Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, effiziente Pumpen) – 15 %, teils 50 % für Biomasse-Emissionsminderung in Sonderfällen (Übersicht),
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes – 30 % (BAFA); der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz läuft für Privatpersonen im Wohngebäude über den KfW-Zuschuss 458 (KfW 458).
Fachplanung und Baubegleitung können mit 50 % der Kosten gefördert werden – das entlastet komplexe Sanierungen, ersetzt aber nicht die technische Verantwortung des Eigentümers.
Für Nichtwohngebäude existieren parallele BEG-Sparten; dieser Artikel fokussiert Wohngebäude (Verbraucherzentrale, BAFA-Struktur).
Vertrauensschutz und Umstellungsphase Juli 2026
Wer bereits eine (g)BzA oder TPB erhalten, aber noch keinen Antrag gestellt hatte, konnte bis 20.07.2026 noch zu den alten Konditionen beantragen (BMWE). TPB, die bis 08.07.2026 erzeugt wurden, waren bis 20.07.2026 nutzbar; danach verfallen ungenutzte TPB (BAFA Kurzmeldung).
In der Umstellungsphase 9.–20.07.2026 konnten keine neuen BzA bzw. TPB erstellt werden; ab 21.07.2026 war das wieder möglich (BMWE, BAFA Kurzmeldung). Für neue Projekte ab 21.07.2026 gelten die Tabellen der Förderübersicht Stand 28.07.2026.
Öffentliche Mittel und Kombinationsgrenzen
Bei Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen, Zuschüsse) gilt laut KfW-Merkblatt 458 eine Kumulierungsgrenze von 60 % der geförderten Investitionskosten. Eine Kombination von BEG EM mit BEG WG ist ausgeschlossen; BEG WG kann frühestens drei Jahre nach Abschluss eines über BEG EM geförderten Vorhabens beantragt werden – und umgekehrt.
Steuerbonus § 35c ist für dieselbe Maßnahme keine Alternative zum Zuschuss – siehe Steuerbonus Sanierung.
Wer berät zu BEG?
- Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten (Liste des Bundes) für BzA/Planung,
- BAFA-zugelassene Energieberater für iSFP und Beratungszuschüsse,
- Fachbetriebe für Ausführung und Bescheinigungen,
- Verbraucherzentrale zu Angebotsvergleich und Förderwahl (Förderung fürs Eigenheim).
Anträge sind Online-Verfahren – Unterlagen digital vorbereiten spart Zeit.
Nichtwohngebäude und Kommunen (kurz)
Die BEG umfasst auch Nichtwohngebäude mit eigenen Fördertabellen (BAFA-Bereich). Eigentümer von Wohngebäuden profitieren von der in diesem Artikel beschriebenen Wohngebäude-Logik; Gewerbeimmobilien oder gemischt genutzte Objekte benötigen gesonderte Prüfung der Zuständigkeit und Fördersätze auf bafa.de.
Kurz zusammengefasst (Merksätze)
Die BEG fördert Komplett- und Teilsanierung – seit 21.07.2026 mit angepassten Boni und Förderhöchstbeträgen und ohne Effizienzbonus. BAFA für Hülle und Optimierung (15 %), KfW für Heizungen (30 %). Antrag immer vor Baubeginn. Verbindliche Tabellen: BAFA-Förderübersicht. Wärmepumpe: Wärmepumpe Förderung und KfW 458.
Häufige Fragen
Was ist die BEG?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bündelt staatliche Hilfen für energieeffiziente Sanierung und erneuerbare Wärme – strukturiert in Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW) und Einzelmaßnahmen BEG EM (BAFA und KfW je nach Maßnahme).
Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?
Neue Förderbedingungen traten am 21.07.2026 in Kraft: u. a. Entfall des Effizienzbonusses, Grundförderung Heizung weiter 30 %, Förderhöchstbetrag erste Wohneinheit 28.000 Euro mit Absenkung ab 01.02.2027, Klimageschwindigkeitsbonus 16 % mit gestaffelter Reduktion (KfW/BAFA).
Wo beantrage ich was?
Heizungstausch (Wärmepumpe u. a.): KfW-Zuschuss 458 online. Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung, Gebäudenetz-Bau: BAFA. Komplettsanierung Effizienzhaus: KfW-Programm 261 über Finanzierungspartner.
Sind bereits gestellte Anträge betroffen?
Nein: Bereits zugesagte und eingereichte Anträge werden nach den bisherigen Bedingungen bearbeitet bzw. ausgezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (BMWE, BAFA Kurzmeldung 09.07.2026).
Kann ich BEG mit dem Steuerbonus kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme nicht: § 35c EStG schließt öffentlich geförderte Maßnahmen mit Zuschuss oder zinsverbilligtem Darlehen aus (Gesetzestext). Details im Artikel Steuerbonus Sanierung.
Quellen
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Energieberatung, Rechts- oder Steuerberatung. Preise, Fördersätze, Tarife und gesetzliche Vorgaben können sich jederzeit ändern; verbindlich sind allein die aktuellen Angaben von BAFA, KfW, Netzbetreiber oder Anbieter. Für Ihr Gebäude wenden Sie sich bitte an eine Energieberaterin oder einen Energieberater, einen Fachbetrieb oder die Verbraucherzentrale.